Rechtstreitigkeiten

Bei der Durchsetzung eigener Ansprüche oder der Abwehr von Klagen gegen Ihr Unternehmen vertreten wir unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich. Die wirtschaftliche und effiziente Bearbeitung und Beendigung von Streitigkeiten im Interesse unserer Klienten ist dabei die oberste Priorität. Dies gilt sowohl für außergerichtliche Verhandlungen wie auch für Verfahren vor den ordentlichen Gerichten oder auch vor Schiedsgerichten.

  • Außergerichtliche Verhandlungen
  • Gerichtliche Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen
  • Beraterhaftung

Dr. Peter Reiter
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater
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